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   VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01   

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VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01 (https://dejure.org/2002,15064)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 19.11.2002 - 5 A 187/01 (https://dejure.org/2002,15064)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 19. November 2002 - 5 A 187/01 (https://dejure.org/2002,15064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kampfhundesteuer; rassebedingte Gefährlichkeit; Teamtest; Begleithundeprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 105 Abs 2a GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 3 KAG ND; § 12 KAG ND
    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuerermäßigung; Kampfhund; Kampfhundeeigenschaft; Kampfhundesteuer; Nachweis; Rasse; Rasseliste; Rechtsstaatsprinzip; Teamtest; Ungefährlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    (a) Nur auf die Rechtmäßigkeit hinsichtlich der Hunderasse "Bullterrier" ist insoweit abzustellen, da in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, zutreffend anerkannt ist, dass nach dem Sinn und Zweck einer solchen "Rasseliste" in einer Hundesteuersatzung die Regelung selbst dann, wenn hinsichtlich anderer dort aufgeführter Rassen die Einbeziehung wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig sein sollte ist, die Regelung hinsichtlich der übrigen Rassen nach dem mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers unverändert Bestand hat (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - BVerwGE 110, 265 ff, Ziffer 2 c) der Gründe gerade für Bullterrier).

    Dass die noch häufiger aufgefallenen Rassen nicht oder nur teilweise in der Rasseliste der Beklagten enthalten sind, hat in der Rechtsprechung zum Hundesteuerrecht (vgl. nochmals BVerwGE 110, 265 ff) seine Rechtfertigung dadurch gefunden, dass sich insoweit um anerkannte, seit langen in Deutschland gehaltene Schutzhunderassen handelt und sie im Übrigen zahlenmäßig weitaus häufiger als Bullterrier in Deutschland verbreitet sein dürften und sich dadurch ihre in absoluten Zahlen ausgedrückte Auffälligkeit relativiert.

    aa) In der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 110, 265 ff, sowie Beschluss v. 10.10.2001 - 9 BN 2.01 - DVBl. 2002, 67 ff) ist zwar (bislang) anerkannt, dass für bestimmte "Kampfhunderassen" einschließlich des Bullterriers ein erhöhter Steuersatz erhoben werden kann, ohne dass im Einzelfall dem betroffenen Hundehalter die Möglichkeit offen stehen muss, die Ungefährlichkeit seines Hundes mit der Folge der Steuerermäßigung nachweisen zu können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1997 - 5 B 3201/96

    Stadt darf das Halten eines bissigen Hundes untersagen, wenn der Halter die dafür

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage (vgl. allgemein Urteil d. BVerwG v. 22.11.1994 - 1 C 22.92 - Buchholz 437.1 Nr. 12, S. 23, 25 mwN. Sowie speziell zur Einbeziehung von "Hundeverbänden" den Beschluss des OVG Münster v. 6.3.1997 - 5 B 3201/96 - NVwZ 1997, 806 ff, Ziffer 3 b der Gründe, mwN).

    Die vorliegende Fallgestaltung entspricht vielmehr der vormals in Nordrhein-Westfalen bestehenden Regelung gemäß § 3 der GefHuV NW v. 21.9.1994 (GV NW S. 1086, 1140), in der ebenfalls auf Sachkundeprüfungen durch den Verband für das deutsche Hundewesen e.V. und den Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V., auf deren Prüfungen von der zuständigen Ordnungsbehörde weder personell noch inhaltlich Einfluss genommen wurde, mit der Folge der Unwirksamkeit dieser Regelung Bezug genommen wurde (vgl. Beschluss des OVG Münster v. 6.3.1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806 ff).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 03.07.2002 ( - 6 CN 5-8/01 -, DVBl. 2002, 1562 ff) zur Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) vom 5. Juli 2000 (GVBl. S. 149) ausgeführt hat, lässt sich zwar nach dem jetzigen Erkenntnisstand der Fachwissenschaft aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Typ oder einer entsprechenden Kreuzung allein die Gefährlichkeit von Hundeindividuen nicht ableiten.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277, 291), bestehen weiterhin erhebliche Bedenken dagegen, dass bereits die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen das Nichtbestehen der Begleithundeprüfung von der Unterschrift weiterer Personen neben der des Beschwerdeführers abhängig ist.
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274, sowie zuletzt Beschluss vom 1.8.2001 - 4 B 23/01 - juris) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung vielmehr dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers); dabei setzt die Teilbarkeit voraus, dass die verbleibenden Teile mit der Rechtsordnung vereinbar sind.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 5.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 03.07.2002 ( - 6 CN 5-8/01 -, DVBl. 2002, 1562 ff) zur Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) vom 5. Juli 2000 (GVBl. S. 149) ausgeführt hat, lässt sich zwar nach dem jetzigen Erkenntnisstand der Fachwissenschaft aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Typ oder einer entsprechenden Kreuzung allein die Gefährlichkeit von Hundeindividuen nicht ableiten.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Bestandteil des Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die hinreichende Bestimmtheit von Normen (vgl. zu den daraus folgenden Grenzen bei einer Verweisung auf nichtstaatliche Normen die Entscheidung des BVerfG v. 14.6.1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 214 f).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Soweit - wie hier - hoheitliches Handeln (in Form der Steuererhebung) an die Tätigkeit von Privatpersonen anknüpft, sind im Übrigen an solche privaten Regelungen als Grundlage für staatliche Grundrechtseinschränkungen zumindest dieselben rechtstaatlichen Anforderungen wie an hoheitliches Handeln zu stellen (vgl. Beschluss des BVerfG v. 25.5.1993 - 1 BvR 345/83 - NJW 1993, 2599 f).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274, sowie zuletzt Beschluss vom 1.8.2001 - 4 B 23/01 - juris) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung vielmehr dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers); dabei setzt die Teilbarkeit voraus, dass die verbleibenden Teile mit der Rechtsordnung vereinbar sind.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
    Ebenso scheidet ein Vergleich mit dem Wesenstest nach der GefTVO aus, da auch insoweit durch die Behörden die abnahmeberechtigten Personen bestimmt wurden, durch Verwaltungsvorschriften der genaue Prüfungsinhalt sowie die Dokumentation durch Videoband vorgeschrieben waren und schließlich das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Testes für die Behörde keine zwingenden Rechtsfolgen auslöste (vgl. dazu das Urteil des Nds. OVG v. 30.5.2001 - 11 K 2877/00 unter Ziff. 2 a der Entscheidungsgründe, Nds. VBl. 2001, 245 - ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

  • BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95

    Verfassungsfragen zum gesetzgeberischen Unterlassen auf dem Gebiet der

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95

    Kampfhund; Hundesteuer; Steuer

  • BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00

    Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung

  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ;

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02

    Aufklärungsmangel; Beißstatistik; Ermittlung; Gefährlichkeit; Hund; Kampfhund;

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2002 - 13 LA 190/02

    Hund; Hundesteuer; Kampfhund; Kampfhundesteuer; Mischlingshund; Wesenstest

  • VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 77/77
  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

    Im Gegensatz zu der durch Urteil des erkennenden Gerichts vom 19. November 2002 - 5 A 187/01 - beurteilten Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter sieht die Hundesteuersatzung der Antragsgegnerin nicht eine Regelung vor, wonach eine Ermäßigung des erhöhten "Kampfhundesteuersatzes" auf den "Grund"-Steuersatz greift, wenn nachgewiesen ist, dass von dem jeweiligen Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgeht.

    Deshalb sind die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil vom 19. November 2002 - 5 A 187/01 - auch nicht übertragbar.

    Es spricht unter Auswertung der auch bereits im Verfahren 5 A 187/01 gewürdigten Unterlagen nichts dafür, dass für Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" im Jahr 2000, als die Antragsgegnerin hierfür eine "Kampfhundesteuer" einführte, die dieser Satzung zu Grunde liegende Annahme einer rassebedingten vermuteten Gefährlichkeit nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG im Einklang stand.

    Nach den der Kammer vorliegenden Unterlagen, die bereits im Urteil vom 19. November 2002 - 5 A 187/01 gewürdigt wurden, ist insoweit zu ergänzen, dass auch nach in der Schweiz durchgeführten Studien (vgl. www. bvet.ch/medien-info zu den Ergebnissen einer vom schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen BVET unterstützten Studie aus den Jahren 2000 und 2001 zu Hundebissen in der Schweiz) für die Frage der Gefährlichkeit eines Hundes die Rassezugehörigkeit nicht das prägende Merkmal ist.

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